Bessere Chancen für Menschen ohne Berufsabschluss
Wer aufgrund einer Lern- oder Leistungsbeeinträchtigung (noch) keine Attestlehre schafft, soll sich dennoch bewerben können. Mit einem «Individuellen Kompetenznachweis» (IKN), der Arbeitgebern aufzeigt, welche Fähigkeiten bisher erworben wurden. Künftig sollen auch Lernende einen IKN erhalten, die eine standardisierte zweijährige Ausbildung ausserhalb der beruflichen Grundbildung absolvieren. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat zusammen mit den Verbundpartnern (Organisationen der Arbeitswelt, Bund, Kantone) die Voraussetzungen dafür geschaffen.