- Wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag einen Mindestlohn festlegt, hat dieser Vorrang vor abweichenden kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen.
- Die Kantone behalten ihre Kompetenz, überall dort Mindestlöhne festzulegen, wo kein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag gilt. Das Gesetz verbindet Sozialpartnerschaft und Föderalismus.
- Betroffen sind heute nur die Kantone Genf und Neuenburg. Dort schützt eine Besitzstandsgarantie alle Arbeitnehmenden: Die bestehenden kantonalen Mindestlöhne bleiben bestehen, die Mindestlöhne der Gesamtarbeitsverträge gelten erst, wenn sie den kantonalen Mindestlohn übersteigen. Wer heute einen kantonalen Mindestlohn erhält, behält ihn.
Das Parlament hat das Gesetz am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung angenommen.
Breite Allianz stellt sich hinter die Gesamtarbeitsverträge