sgv fordert Korrektur bei Überbrückungsleistungen
Der Bundesrat will für Personen, bei denen der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nach Vollendung des 60. Altersjahres erloschen ist, bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter eine Überbrückungsleistung (ÜL) einführen. Um Fehlanreize zu reduzieren, fordert der Schweizerische Gewerbeverband sgv eine Verschärfung der Voraussetzungen für den ÜL-Anspruch.