Sozialmissbrauch schadet allen!
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind als Prämienzahler gleichermassen von Sozialmissbrauch betroffen, weil dieser zu höheren Prämien führt. Sozialmissbrauch gilt es mit klaren Regeln zu verhindern. Dazu zählen auch verdeckte Beobachtungen als letzte Massnahme. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv empfiehlt deshalb am 25. November die Änderungen des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) anzunehmen.