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Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform der Wettbewerbsbehörden geht dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv nicht weit genug. Die geplante Ver­klei­ne­rung der WEKO auf 5 bis 7 Mitglieder und der Aus­schluss von Vertretern der Wirt­schaft schwächen die Unabhängigkeit der Kom­mis­sion und verschärfen ihre Ab­hängig­keit vom Sekretariat. Eine echte Trennung zwischen Anklage und Ent­schei­dung, wie sie für einen wirksamen Rechts­schutz unverzichtbar ist, bleibt damit aus.

20.05.2026 | 15:30

Der sgv betont: Eine professionelle Wettbewerbsaufsicht erfordert nicht weniger, sondern mehr Fachwissen aus der Praxis. Die aktuelle Vorlage ignoriert die Forderung nach einer klaren institutionellen Trennung, die allein Vertrauen in die Verfahren schaffen kann. Ohne eigene Ressourcen und neutrale Gerichtschreiber für die WEKO sowie eine wirtschaftliche Kammer am BVGer bleiben die strukturellen Defizite bestehen, zum Nachteil der Unternehmen und der Rechtsstaatlichkeit.

Statt halbherziger Anpassungen braucht es mutige Reformen: eine stärkere, unabhängige WEKO mit ausreichend Zeit und Mitteln für fundierte Entscheide sowie eine spezialisierte Beschwerdeinstanz. Nur so lässt sich die Akzeptanz des Kartellrechts nachhaltig stärken.

Weitere Auskünfte

Fabio Regazzi, Präsident Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Ständerat Die Mitte/TI
Fabio Regazzi

Präsident, Ständerat Die Mitte/TI

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Kartellgesetz: sgv kritisiert ungenügende Reform der Wettbewerbsbehörden
Medienmitteilung «Kartellgesetz: sgv kritisiert ungenügende Reform der Wettbewerbsbehörden»