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Die Einigungskonferenz hat sich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse zur Finanzierung der 13. AHV-Rente für eine Mischvariante aus Mehr­wert­steuer­prozenten (0,4 Pro­zent­punkte) und Lohnabgaben (0,2 Pro­zent­punkte) – unbefristet – entschieden. Dieser Antrag gleicht der Variante aus dem Ständerat, er wurde minim korrigiert. Die Dachverbände der Wirtschaft lehnen den Vorschlag der Einigungskonferenz entschieden ab.

10.06.2026 | 10:30

Die Debatte um die Finanzierung der 13. AHV-Rente wurde heute in der Einigungskonferenz – zusammengesetzt aus je 13 Mitgliedern aus National- und Ständerat – fortgesetzt. Dabei hat die Konferenz beschlossen, eine Mischvariante vorzuschlagen: Die Lohnbeiträge sollen dauerhaft um 0,2 Prozent steigen, die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent. Damit gleicht dieser Vorschlag der Variante des Ständerats, wobei einzig die Lohnabgaben um 0,1 Prozentpunkte reduziert wurden.

Ein Kompromiss zur Finanzierung der 13. AHV-Rente war möglich: Die Wirtschaft hätte eine befristete MwSt-Erhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente mitgetragen. Die Einigungskonferenz des Parlaments entschied sich stattdessen für eine unbefristete Erhöhung von Mehr­wert­steuer und Lohnabgaben.

Der SAV, der sgv und economiesuisse lehnen den Vorschlag der Einigungskonferenz entschieden ab. Wie in den letzten Wochen immer wieder betont, führen Lohnbeiträge dazu, dass Erwerbstätige Ende Monat weniger im Portemonnaie haben, sie dämpfen gleichzeitig die Beschäftigung und das Arbeitsangebot und wirken sich negativ auf den Standort Schweiz aus. Das ist untragbar – gerade in einer Zeit abkühlender Konjunktur und geopolitischer Unsicherheiten. Ausserdem wird mit dem Vorschlag der Einigungskonferenz der Genera­tio­nen­vertrag fahrlässig aufs Spiel gesetzt, weil die Jüngeren übermässig belastet werden.

Eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer schneidet im Vergleich zu dauerhaft höheren Lohnbeiträgen weit besser ab, weil sie Konsum statt Arbeit belastet, Exporte nicht verteuert und die Beschäftigung weniger stark verzerrt als zusätzliche Lohnprozente. Langfristig sind strukturelle Reformen notwendig, um die AHV zu stabilisieren.

Die Dachverbände der Wirtschaft zählen darauf, dass der Vorschlag der Einigungskonferenz in den Räten abgelehnt wird.

Die 13. AHV-Rente wird auch bei einer Ablehnung der Vorlage gemäss Volkswillen ausbezahlt – die Finanzierung muss dann als Teil einer echten Strukturreform im Rahmen der AHV 2030 gelöst werden, deren Vernehmlassung derzeit läuft.

Weitere Auskünfte

Simon Schnyder, Ressortleiter Sozial- und Gesundheitspolitik Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Simon Schnyder

Ressortleiter Sozial- und Gesundheitspolitik

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Einigungskonferenz beharrt auf höheren Lohnabgaben – ein inakzeptabler Vorschlag
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