13. AHV-Rente: Der Nationalrat wählt erneut das kleinere Übel
Der Nationalrat hält Kurs: Die 13. AHV-Rente soll nicht über höhere Lohnbeiträge finanziert werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst diesen Entscheid. Er verhindert, dass die Arbeitskosten für die KMU weiter verteuert werden.
Bereits im vergangenen September hatte sich der Nationalrat für eine befristete Finanzierung über die Mehrwertsteuer ausgesprochen, begrenzt bis 2030. Der Ständerat hielt danach an einer Mischfinanzierung aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen fest. Die nun beschlossene Lösung sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte vor, befristet bis Ende 2033.
Für den sgv bleibt diese Lösung das kleinere Übel. «Höhere Lohnbeiträge würden die Fixkosten der Unternehmen direkt erhöhen, das Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden senken und besonders arbeitsintensive Branchen belasten», sagt Simon Schnyder, Ressortleiter Sozialpolitik beim sgv.
Höhere Lohnbeiträge würden die Fixkosten der Unternehmen direkt erhöhen, das Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden senken und besonders arbeitsintensive Branchen belasten.
Eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer ist jedoch keine strukturelle Reform. Sie kann nur eine Übergangslösung sein. Angesichts der demografischen Alterung muss die AHV im Rahmen von AHV2030 nachhaltig stabilisiert werden.
Der Ständerat, der als nächstes über das Geschäft debattiert, ist angehalten, zwingend darauf zu verzichten, einen Teil der Rechnung über die Löhne zu finanzieren. Für den sgv bleibt die Linie klar: keine höheren Lohnbeiträge, keine automatischen Mechanismen zur Erhöhung der Abgaben und eine strukturelle Reform der AHV.
Weitere Auskünfte
Simon Schnyder
Ressortleiter Sozial- und Gesundheitspolitik
Urs Furrer
Direktor
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