Bürokratie wächst ungebremst weiter – das soll sich jetzt ändern. Gut so!
In der Sommersession 2026 sind mehrere wichtige Vorstösse zur Entbürokratisierung mit System angenommen worden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer Motion von Ständerat und Gewerbekammer-Mitglied Jakob Stark zur Einführung einer KMU-Regulierungsbremse zugestimmt. Damit hat der Bundesrat jetzt den verbindlichen Auftrag, ein solches Instrument auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.
Die KMU-Regulierungskostenbremse soll dann greifen, wenn eine geplante neue Vorschrift für KMU Kosten verursacht, die eine bestimmte Schwelle überschreiten. Verlässliche Kostenschätzungen werden damit noch wichtiger. Heute beurteilen die Bundesämter, die eine Regulierung vorschlagen, auch deren Kosten – und damit ihre eigenen Vorhaben. Dabei unterschätzen sie aber oft die Kosten einer Regulierung und überschätzen deren Nutzen. Darum hat sgv-Präsident SR Fabio Regazzi im Parlament eine Motion eingereicht, wonach regulierungswillige Bundesämter künftig die Regulierungskostenschätzungen nicht mehr selber durchführen dürfen, sondern diese Aufgabe dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO überlassen müssen. Auch diese Motion wurde in der Sommersession vom Parlament überwiesen.
Ein weiterer Schritt in Richtung Entbürokratisierung wurde auch mit der Annahme einer parlamentarischen Initiative von Ständrat und Gewerbekammer-Mitglied Thierry Burkart gemacht. Demach sollen Unternehmen bei komplexen Verfahren künftig Anspruch auf eine federführende Behörde haben, welche die verschiedenen Verfahren koordiniert Das Unternehmen hätte mit der Leitbehörde eine zentrale Ansprechpartnerin im Sinne eines «One-Stop-Shop», an die es sich bei Bedarf wenden kann.
Im Parlament noch hängig ist die parlamentarische Initiative «Deregulierung mit System» von sgv-Präsident SR Fabio Regazzi. Mit diesem Vorstoss soll der Bundesrat verpflichtet werden, dem Parlament jedes Jahr mindestens drei bis fünf konkrete Gesetzesreformen zur Entlastung von Unternehmen zu unterbreiten. Das ist eine Ergänzung des bestehenden Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG), gemäss welchem der Bund heute jährlich 3-5 Bereichsstudien erstellt, worin Entlastungspotenziale analysiert werden. Der jetzige Vorstoss will, dass nicht nur Studien produziert, sondern konkrete Entlastungsvorlagen unterbreitet werden.
Weitere Auskünfte
Urs Furrer
Direktor
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