13. AHV-Rente: Das Parlament entscheidet sich für den einfachen Weg
Das Parlament hat auf eine Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge zur Finanzierung der 13. AHV-Rente verzichtet – eine gute Nachricht für Arbeitnehmende und KMU. Eine Erhöhung der Lohnabgaben hätte die Arbeitskosten in die Höhe getrieben, das verfügbare Einkommen ver-ringert und arbeitsintensive Unternehmen benachteiligt.
Das Schlimmste für KMU und Arbeitnehmende konnte verhindert werden. Dennoch ist die vom Parlament gewählte Lösung unbefriedigend. Die 13. Rente soll nun separat durch eine neue Steuererhöhung in Form einer zeitlich unbefristeten Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte finanziert werden. Auf kurze Sicht liegt der Finanzierungsbedarf tatsächlich in der neuen Zusatzrente begründet. Das Parlament begnügt sich jedoch damit, nur den unmittelbaren Bedarf zu decken, statt eine Gesamtvision für die AHV zu erarbeiten.
Die eigentliche Herausforderung wird nicht lange auf sich warten lassen: Mittel- und langfristig werden die demografische Alterung, die steigende Zahl der Rentnerinnen und Rentner sowie die Verlängerung der Bezugsdauer der Renten die Finanzen der AHV zunehmend unter Druck setzen. Eine dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer ist daher kein Ersatz für eine Strukturreform. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die notwendigen Entscheidungen aufgeschoben werden und dass im Rahmen der AHV 2030 bereits die nächste Abgabenerhebung geplant wird.
Daher wird der Schweizerische Gewerbeverband sgv an seiner klaren Linie festhalten: Er wird sich gegen jede weitere Erhöhung von Steuern oder Sozialabgaben aussprechen, die keine echte Reform der AHV und keine Sparmassnahmen vorsieht, welche den Ausgabenanstieg nachhaltig bremsen könnten. Zusätzliche Einnahmen können nur als Ergänzung zu Strukturreformen in Betracht gezogen werden, nicht jedoch als Ersatz dafür.
Mittel- und langfristig werden die demografische Alterung, die steigende Zahl der Rentnerinnen und Rentner sowie die Verlängerung der Bezugsdauer der Renten die Finanzen der AHV zunehmend unter Druck setzen. Eine dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer ist daher kein Ersatz für eine strukturelle Reform der AHV.
Das Parlament hat einen Anstieg der Arbeitskosten und die damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen verhindert. Allerdings hat es sich erneut für eine Abgabe entschieden, statt eine Reform in die Wege zu leiten. Die AHV 2030 muss die Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben stärken, das System an die demografische Realität anpassen und die Ausgaben eindämmen.
Dies bedeutet insbesondere, das Referenzalter schrittweise anzuheben, und zwar nach einem klaren, rechtzeitig im Voraus bekannt gegebenen Zeitplan, wie es der sgv seit Langem fordert. Zudem müssen die Anreize verbessert werden, bis zum Referenzalter und darüber einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ohne solche Massnahmen werden schon bald Forderungen nach neuen Abgaben laut werden.
Weitere Auskünfte
Simon Schnyder
Ressortleiter Sozial- und Gesundheitspolitik
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