Neue Verträge mit der EU: Durchzogenes Zwischenfazit
In der Herbstsession hat der Ständerat die neuen Verträge mit der EU und deren innenpolitische Umsetzung beraten. Dabei hat er punktuelle Verbesserungen beschlossen. Grundsätzliche Vorbehalte bleiben aber bestehen.
Der sgv lehnt die Privilegierung gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmender ab
Nach den Falschmeldungen verschiedener Medien muss es an erster Stelle erwähnt werden: Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Ausweitung des Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gewerkschaftlichen Funktionen ab. Zu dieser so genannten «Massnahme 14» gab und gibt es keinen Konsens der Sozialpartner. Die damit verbundene Einschränkung der Flexibilität des Arbeitsrechts ist falsch und nicht gerechtfertigt. Das Thema hat denn auch gar nichts mit dem EU-Vertragspaket zu tun. Es ist nur eine Zwängerei der Gewerkschaften. Demenentsprechend kritisiert der sgv die Annahme dieser Massnahme im Ständerat. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht hingegen weiterhin zu den Lohnschutzmassnahmen 1-13, auf welche er sich mit den Sozialpartnern geeinigt hat.
Zuwanderungsgebühr belastet KMU überproportional
Der sgv beurteilt die praktische Relevanz der revidierten Schutzklausel im Personenfreizügigkeitsabkommen als nicht sehr hoch. Deren vom Ständerat beschlossene Ergänzung um eine Zuwanderungsabgabe lehnt der sgv dennoch ab. Diese Abgabe wird von den Unternehmen zu bezahlen sein. Sie belastet die KMU überproportional stark und ist darum gewerbefeindlich.
sgv begrüsst den Entscheid für das Ständemehr
Die institutionellen Regeln der neuen Verträge mit der EU beeinträchtigen in den betroffenen Bereichen die wirtschaftspolitische Souveränität der Schweiz. Darum begrüsst der sgv den Entscheid des Ständerats, die Verträge dem Ständemehr zu unterstellen.
Der sgv beurteilt zwei neue Abkommen als nicht zwingend nötig
Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Binnenmarktabkommens im Lebensmittelbereich ist für den sgv nicht ausreichend ausgewiesen. Insbesondere für KMU, die ausschliesslich für den Schweizer Markt produzieren, drohen zusätzliche regulatorische Belastungen. Auch dem Gesundheitsabkommen steht der sgv wegen dessen Verbindung mit den neuen institutionellen Regeln kritisch gegenüber. In der Gesamtbeurteilung wird für den sgv aber auch das Stromabkommen relevant sein. Dieses wird aber erst in der Wintersession vom Erstrat behandelt.
Definitive Beurteilung erfolgt ganz am Schluss
Die definitive Position des sgv zum neuen Vertragspaket wird davon abhängen, wie die weiteren parlamentarischen Beratungen verlaufen und welches Gesamtresultat am Ende vorliegt. Nach Abschluss aller parlamentarischen Beratungen wird die Schweizerische Gewerbekammer Bilanz ziehen und die definitive Position des sgv beschliessen. Wichtige Eckpunkte für die Beurteilung hat die Schweizerische Gewerbekammer im Oktober 2025 mit der Verabschiedung der Vernehmlassungsantwort des sgv festgelegt.
Weitere Auskünfte
Urs Furrer
Direktor
Neue Verträge mit der EU: Durchzogenes Zwischenfazit