sgv begrüsst Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate
Unternehmen können bis auf weiteres während bis zu 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diese wichtige, Arbeitsplatz erhaltende Massnahme. Sie verschafft Unternehmen in konjunkturell schwierigen Zeiten mehr Stabilität. Aber diese Massnahme allein reicht nicht.