Schutzklausel: Gesamtprüfung nötig

14.05.2025 | 17:45

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt grundsätzlich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kriterien für die Anwendung der Schutzklausel. Eine definitive Beurteilung hat im Rahmen der Prüfung des Verhand­lungs­ergebnisses zwischen der Schweiz und der EU zu erfolgen.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die vom Bundesrat vorgesehenen Kriterien zur Anrufung der Schutzklausel. Die Schutzklausel erlaubt es, den freien Personenverkehr vorübergehend einzuschränken, wenn die Zuwanderung aus den EU- oder EFTA-Ländern zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führt. Der Bundesrat kann die Auslösung der Schutzklausel nicht nur dann prüfen, wenn er in der ganzen Schweiz schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt, sondern auch dann, wenn er solche Probleme in einzelnen Regionen oder in bestimmten Branchen sieht. Dies ist zu begrüssen.

Der sgv sieht in den heute vom Bundesrat präsentierten Anforderungen zur Anrufung der Schutzklausel ein Element zur möglichen inländischen Absicherung des am 20. Dezember 2024 erzielten Verhandlungsergebnisses zwischen der Schweiz und der EU. Eine definitive Beurteilung ist aber erst nach Veröffentlichung der Vertragstexte möglich.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt grundsätzlich die vom Bundesrat vorgesehene Konsultation der Sozialpartner. Mit der Anhörung der Sozialpartner wird der direkte Bezug zu den Branchen, Regionen und zur Entwicklung im Arbeitsmarkt hergestellt.

Positiv erachtet der Schweizerische Gewerbeverband sgv überdies die Möglichkeit, dass die Kantone das Recht erhalten, die Schutzklausel anzurufen. Damit kann der Bundesrat auch auf regionale Entwicklungen angemessen reagieren.

Weitere Auskünfte

Fabio Regazzi
Fabio Regazzi

Präsident, Ständerat Die Mitte/TI


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