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Das Bundesgericht hat entschieden: Die Mindestlohnregelungen von Winterthur und Zürich sind gültig. Um einen landes­weiten Flickenteppich zu vermeiden, fordert der Schweizerische Gewerbe­ver­band sgv die gesetzliche Verankerung des Vorrangs von Mindestlöhnen in Branchen mit einem für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) gegenüber kantonalen Mindestlöhnen.

10.06.2026 | 14:00

Das Bundesgericht stützt die 2023 von der Stimmbevölkerung der Städte Winterthur und Zürich gut-geheissenen Mindestlöhne. Der KMU-Verband Winterthur und Umgebung und der Gewerbeverband der Stadt Zürich haben rechtliche Schritte zur Klärung der kommunalen Kompetenz zum Erlassen von Mindestlöhnen ergriffen. «Mit diesem Urteil droht nun ein durch die Unternehmen bürokratisch umsetzbarer und durch die Behörden schwierig kontrollierbarer Flickenteppich an verschiedenen Mindestlöhnen», sagt Dieter Kläy, stellvertretender sgv-Direktor.

Mit diesem Urteil droht nun ein durch die Unternehmen bürokratisch umsetzbarer und durch die Behörden schwierig kontrollierbarer Flickenteppich an verschiedenen Mindestlöhnen.

Allgemeinverbindliche Mindestlöhne haben Vorrang

Kantonale und kommunale Mindestlohn-Initiativen setzen die Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Umso wichtiger ist, dass die in der laufenden Sommersession beschlossene Stärkung der Gesamtarbeitsverträge umgesetzt wird. National- und Ständerat haben beschlossen, dass sozialpartnerschaftlich ausgehandelte, allgemeinverbindliche Mindestlöhne kantonalen Mindestlöhnen vorgehen sollen. Mit einer Besitzstandsregel wird verhindert, dass die Löhne infolge der Gesetzesänderung sinken. Der Schweizerische Gewerbeverband befürwortet diesen Kompromiss.

Weitere Auskünfte

Regazzi Fabio
Fabio Regazzi

Präsident, Ständerat Die Mitte/TI

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Mindestlöhne: Urteil führt zu Flickenteppich auf Kosten der KMU
Medienmitteilung «Mindestlöhne: Urteil führt zu Flickenteppich auf Kosten der KMU»