sgv verurteilt die Missachtung der Sortimentsbeschränkung aufs Schärfste
Wie Medien berichten existiert die vom Bundesrat verlängerte Sortimentsbeschränkung bei den Grossverteilern faktisch nicht. Waren können ungehindert gesperrten Regalen entnommen werden und im Self-Checkout aber auch an der bedienten Kasse bezahlt werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert den Bundesrat auf, die Umsetzung seiner Weisungen sicherzustellen.