Abstimmung 27. September: Kinderabzug für mehr Steuergerechtigkeit und Frauenförderung | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

Abstimmung 27. September: Kinderabzug für mehr Steuergerechtigkeit und Frauenförderung

15.06.2020 | 11:45

Das Referendumskomitee hat heute vor den Medien die Vorlage für die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdritt­betreuungs­kosten als «Kinderabzug-Bschiss» bezeichnet. Doch das genaue Gegenteil ist der Fall. Mit diesem Abzug erhalten Eltern die beide in einem hohen Pensum arbei­ten mehr Steuer­gerechtigkeit. Beruflich hochqualifizierte Mütter erhalten einen Anreiz voll in den Arbeitsprozess ein­zu­steigen oder zu verbleiben. Das ist Frauenförderung!

Eltern, die in einem hohen Pensum der Erwerbsarbeit nachgehen, werden dreifach ungerecht hoch vom Staat zur Kasse gebeten: durch die Steuerprogression, durch den hohen Betreuungstarif der Kitas und aufgrund des nach oben begrenzten Betreuungskostenabzugs. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass hohe Kita-Kosten Teilzeitbeschäftigte davon abhalten, ihr Erwerbspensum zu erhöhen. Denn nach Abzug der hohen Steuern und Betreuungskosten bleibt nicht mehr viel vom Zusatzeinkommen übrig, oder noch schlimmer, unter dem Strich wird das Haus­haltsbudget sogar noch kleiner. Die Erhöhung des Betreuungskostenabzugs und des allgemeinen Kinderabzugs kompensiert also diese dreifache steuerliche Ungleichbehandlung von Eltern mit hohem Erwerbspensum und entlastet das Haus­haltsbudget von Familien. Gerade auch Einelternfamilien profitieren davon, da sich für sie die Annahme eines Vollzeitpensums finanziell auszahlt und möglich wird.

Förderung von hochqualifizierten Frauen

Die hohen Kinderbetreuungskosten stellen für einen Elternteil, meist die Frau, einen Anreiz dar, weniger oder gar nicht zu arbeiten. Landesweit hochgerechnet hat dies negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, da das schweizerische Arbeits­kräftepotenzial nicht ausreichend genutzt wird. Die Gegner der Erhöhung des Betreuungs­kosten­abzugs behaupten, nur reiche Familien mit hohen Gehältern würden von der Erhöhung des Abzugs profitieren. Doch qualifizierte Fachkräfte sind nicht automatisch wohlhabend und reich. Im Berufsleben ist nichts auf Ewigkeit in Stein gemeisselt. Jede Person kann sich heute weiterbilden und einen Abschluss erreichen, ein hohes Erwerbspensum oder eine Vollzeitbeschäftigung annehmen. Womit sie oder er aber unweigerlich höhere Steuern und Betreuungskosten für die Kinder bezahlt. Qualifizierte Personen sind also keine reichen Personen. Es sind Personen, deren Humankapital heute nicht ausreichend ausgeschöpft wird. Und das sind in den allermeisten Fällen die gutqualifizierten Mütter, welche ermutigt werden müssen, sich in den Arbeitsmarkt zu (re)integrieren und ihr Wissen zu erweitern. Die Vorlage ist also Frauenförderung pur und verdient am 27. September ein kräftiges «JA» an der Urne.

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Hans-Ulrich Bigler
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