sgv lehnt Revision des Aktienrechts ab | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

sgv lehnt Revision des Aktienrechts ab

12.03.2015 | 10:30
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Revision des Aktienrechts ab. Die Revision bringt keinen Nutzen und führt einzig zu neuen Regulierungskosten. Mit dem starken Franken ist es schlicht nicht gerechtfertigt, die Wirtschaft zusätzlich zu belasten, ohne dass überhaupt Handlungsbedarf besteht.

Beim Schweizer Aktienrecht besteht kein Regulierungsbedarf. Das heute geltende Recht ist einfach und flexibel. Insbesondre für KMU ist dies wichtig. Denn bei diesen sind die Aktiengesellschaften als Gesellschaftsform genau deshalb beliebt. Grössere Probleme mit der AG sind derzeit nicht gegeben. Es besteht deshalb schlicht kein Handlungsbedarf.

Der Bundesrat nennt es beschönigend „Modernisierung des Aktienrechts“. Die Vernehmlassungsfrist läuft am 15. März 2015 ab. In Tat und Wahrheit handelt es sich bei der Revision um die Ausdehnung der Regeln für börsenkotierte Unternehmen auf KMU. Zum Beispiel soll der Ein-Person-Verwaltungsrat wieder abgeschafft werden. Auch dürften grössere KMU keine stillen Reserven mehr bilden. Das grösste Problem der Vorlage ist jedoch ein noch schlimmeres: Viele der neu vorgeschlagenen Regelungen bleiben bewusst unklar, ob sie allgemeingültig sind oder spezifisch auf börsenkotierte Gesellschaften zutreffen. Der Bundesrat kann es offensichtlich nicht sein lassen, zusätzliche, unnötige Regulierungskosten zu schaffen.

Der Schweizerische Gewerbeverband als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft lehnt es deshalb ab, ohne Nutzen und Notwendigkeit eine derart breite Überarbeitung aufzugleisen. Mit der Umsetzung der „Minder-Vorschriften“ auf Verordnungsebene im Jahr 2014 sind den Anliegen der Volksinitiative Rechnung getragen. Es muss jetzt abgewartet werden, ob die Verordnung greift, bevor schon wieder legiferiert wird.

Der sgv setzt sich für ein flexibles und KMU-taugliches Aktienrecht ein. Dabei sollen börsenkotierte Unternehmen eindeutig von nicht-börsenkotierten separat behandelt werden. Regulierungsbedarf besteht derzeit bei keiner dieser Gruppen.

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Hans-Ulrich Bigler
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