Der Austausch und Handel mit Lebensmitteln zwischen der Schweiz und der EU soll vereinfacht und bestehende Hemmnisse sollen abgebaut werden. Das ist das Ziel der Lebensmittelverordnung und auf dieses soll sie sich beschränken. In der aktuellen Form ist die Lebensmittelverordnung trotz sehr breiter Kritik aus dem Parlament und aus einer ersten Vernehmlassungsrunde immer noch mit Schweizer Sonder- und Überregulierungen gespickt. Das erhöht die Unterschiede zwischen der Schweiz und der EU sogar noch und steht im Widerspruch zum Ziel der Vorlage. Swiss Finish-Bestimmungen schwächen die Schweizer KMU und die Schweizer Wirtschaft als Ganzes. Die Lebensmittelverordnung treibt die Unsitte des Swiss Finish auf die Spitze.
Die Lebensmittelverordnung in der jetzigen Form tritt die dringend notwendige und vom Parlament anerkannt wichtige Senkung unnötiger Regulierungskosten mit Füssen. Sie darf so nicht in Kraft gesetzt werden. Sie ist zu überarbeiten und aufs Nötige zu beschränken. Dazu ist es unerlässlich, dass eine zweite Vernehmlassungsrunde vorgesehen wird.