Ja zur Ernährungssicherheit darf keine Freihandelsabkommen gefährden

24.09.2017 | 14:00

Das Volk hat mit seinem Ja zum Gegenvorschlag zur Initiative für Ernährungssicherheit bereits heute in der Verfassung festgelegte Grundsätze bestätigt. Das ist zu respektieren und wurde auch vom sgv nicht bestritten. Der neue Passus ist keine Grundlage für neue Subventionsansprüche oder zusätzliche Regulierungen. Und die Landwirtschaftspolitik darf keine internationalen Freihandelsabkommen gefährden. Der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft wird allfälligen Fehlinterpretationen entschieden entgegentreten.

Die geltenden Grundsätze des freien Warenaustausches auch bei landwirtschaftlichen Produkten werden durch die neuen Verfassungsbestimmungen in keiner Art und Weise tangiert. Die Landwirtschaftspolitik darf sich auch künftig nicht gegen internationale Freihandelsabkommen wenden und sich weiter abschotten.

Das Ja des Souveräns ist eine Bestätigung der geltenden Bedingungen und kein Ausbau. Diese Argumentation hat viel zum heutigen Ja beigetragen. Die Befürworter sind jetzt in der Pflicht Wort zu halten und den neuen Verfassungsartikel nicht als Grundlage für Einschränkungen oder Subventionsansprüche zu missbrauchen. Insbesondere sind das föderalistische Prinzip bei der Raumplanung sowie die geltenden wirtschaftlichen Freiheiten zu respektieren.

Es ist nicht die Aufgabe des Bundes in den Markt einzugreifen, sondern gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit möglichst vielen Freiheiten für die Unternehmen und die Kunden zu sichern. Die Schweiz hat noch nie so viele Produkte selber hergestellt wie in den letzten drei Jahren. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv bekennt sich zu einer starken produktiven Landwirtschaft, die sich mit qualitativ hochstehenden Produkten am Markt behauptet.

Weitere Auskünfte

Hélène Noirjean
Hélène Noirjean

Ressortleiterin, Geschäftsführerin AWMP & SWISS LABEL


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