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Falsche Behauptungen der Steuerreform-Gegner

10.01.2017 | 10:30

Frei erfundene Beträge über Steuerausfälle, Falschaussagen über die Auswirkungen früherer Steuerreformen und Brandmarkung von Unternehmen als Profiteure, obwohl diese künftig mehr Steuern zahlen. Die Kampagne des Nein-Komitees zur Unternehmenssteuerreform III basiert auf einem Konstrukt von Falschaussagen und ist eine direkte Irreführung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Mit dieser Kampagne überschreitet das Nein-Komitee die Grenze zwischen Zuspitzung in der Kampagnenarbeit und Verbreitung von Lügen definitiv.

Das Referendumskomitee warnt vor Steuerausfällen und malt Abbauszenarien wegen Einsparungen bei der Bildung, im Gesundheitswesen oder bei der Kinderbetreuung an die Wand. Das ist unredlich. In verschiedenen Gemeinden werden sogar auf Plakaten konkrete zweistellige Steuererhöhungen angedroht, die diese Gemeinden selbst als «irreführend» bezeichnen. Die Realität ist eine ganz andere: Die Steuerreform sichert Steuereinnahmen von über fünf Milliarden Franken. Die Schreckensszenarien des Referendumskomitees drohen, wenn die Reform scheitert, nicht wenn sie angenommen wird. Bei einer Ablehnung ist der Wirtschaftsstandort Schweiz für viele Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig und verliert internationale Unternehmen als wichtige Steuerzahler und Arbeitgeber.

JA sichert Steuereinnahmen

Das JA-Komitee fordert das Nein-Lager auf, das Stimmvolk nicht länger mit offensichtlich falschen und widerlegten Behauptungen in die Irre zu führen. Mit der Behauptung, schon bei früheren Steuerreformen hätte der Mittelstand Steuergeschenke an die Unternehmen bezahlen müssen, wird Stimmung gemacht, obwohl diese falsch und statistisch widerlegt ist. Die Einnahmen aus Unternehmenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden sind stark überproportional gewachsen, sei es mit Blick auf das BIP oder auf die Entwicklung der Steuereinnahmen von natürlichen Personen.

Die Lüge der Steuergeschenke

Die Steuerreform verteilt keine Geschenke an Grosskonzerne, wie dies das Referendumskomitee behauptet. Diese werden mit der Steuerreform stärker belastet. Eine heute mögliche Nullbesteuerung der Unternehmen auf kantonaler Ebene ist nicht mehr möglich. Steuerprivilegien werden abgeschafft. Durch die sogenannte Entlastungsbegrenzung wird es zudem in jedem Kanton eine Mindestbesteuerung geben. „Ungeplante Milliardenausfälle“ sind nicht möglich. Wer Behauptungen in diese Richtung aufstellt, kennt die Vorlage nicht oder macht willentlich Falschaussagen.

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Hans-Ulrich Bigler
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