Sowohl der sgv als auch die AWMP haben sich stets für eine Aktualisierung des Alkoholgesetzes ausgesprochen. Trotzdem war man über die Rückweisung der Revision des AlkG Ende 2015 nach vier Jahren erleichtert. Es erwies sich als notwendig, das für die Mehrheitsfindung viel zu umfangreiche und heikle Revisionsprojekt in zwei Teilrevisionen aufzuteilen. Der sgv und die AWMP unterstützen daher die erste vom Bundesrat angekündigte Teilrevision. Eine Revision des AlkG von 1932 unter Aufnahme der unbestrittenen Punkte der Revision, wie bspw. die Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in die Eidgenössische Zollverwaltung, die Liberalisierung des Ethanolmarktes oder auch die Vereinfachung der unterschiedlichen Bewilligungsverfahren macht Sinn.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die AWMP halten es aber für unabdingbar, in der zweiten Etappe der Teilrevision auf die Einführung jeglicher unnötiger Neuregelungen, wie die Erhöhung der Alkoholsteuer und das nächtliche Alkoholverkaufsverbot zu verzichten. Die Einführung dieser Regelungen würde den Handel mit alkoholischen Getränken, der schon stark unter dem hohen Frankenkurs und unter dem Einkaufstourismus zu leiden hat, noch zusätzlich abstrafen.