Nach oben

Der sgv lehnt höhere Lohnabgaben zur Finanzierung der 13. AHV-Rente entschieden ab. Zusätzliche Belastungen der Arbeit treffen KMU in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage und schwächen Investitionen, Innovation und Beschäftigung. Der sgv unterstützt deshalb eine befristete und strikt begrenzte Mehrwertsteuerlösung als Übergangsfinanzierung - und fordert gleichzeitig eine nachhaltige, generationengerechte AHV-Reform.

26.05.2026

Der Nationalrat entscheidet in diesen Tagen über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Für den sgv ist klar: Diese zusätzliche Leistung darf nicht über höhere Lohnabgaben finanziert werden. Arbeit zu verteuern wäre das falsche Signal zur falschen Zeit. KMU stehen bereits heute unter erheblichem Druck – steigende Kosten, sinkende Margen und der anhaltende Fachkräftemangel belasten viele Betriebe spürbar.

Der Vorschlag des Ständerats, die Finanzierung über eine Kombination aus Mehrwertsteuererhöhung und höheren Lohnbeiträgen sicherzustellen, ist deshalb der falsche Weg. Die Hauptlast würde auf Unternehmen und Erwerbstätige entfallen. Gerade für personalintensive Betriebe bedeutet jede zusätzliche Belastung bei den Lohnkosten weniger Spielraum für Investitionen, Ausbildung, Innovation oder Neueinstellungen. Besonders problematisch wäre zudem der vorgesehene Automatismus: Sinkt der AHV-Fonds unter eine bestimmte Schwelle, sollen die Lohnbeiträge automatisch weiter steigen. Damit würde keine nachhaltige Reform geschaffen, sondern ein dauerhafter Griff in die Taschen der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber institutionalisiert.

Der sgv unterstützt deshalb den Vorschlag der Mehrheit der SGK-N: eine befristete und moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte ab 2028 bis Ende 2033 – ohne Anhebung des reduzierten Satzes. Eine langfristige Antwort ist damit nicht gefunden. Doch bis eine umfassende Reform auf den Weg gebracht wird, stellt diese Lösung die wirtschaftlich tragbarste und politisch vertretbarste Übergangsfinanzierung dar.

Dabei darf man sich nichts vormachen: Die 13. AHV-Rente ist keine einmalige Ausgabe. Sie verstärkt den Druck auf ein Sozialwerk, das durch die demografische Entwicklung ohnehin bereits stark gefordert ist. Wer diese zusätzliche Leistung allein über neue Einnahmen finanziert, ohne strukturelle Reformen anzugehen, verschiebt das Problem lediglich in die Zukunft.

Der sgv empfiehlt deshalb, sich dem Mehrheitsantrag der SGK-N anzuschliessen: Ja zu einer befristeten und streng begrenzten Mehrwertsteuerlösung. Nein zu höheren Lohnabgaben. Und ja zu einer glaubwürdigen, nachhaltigen und generationengerechten AHV-Reform 2030.

Weitere Auskünfte

Simon Schnyder, Ressortleiter Sozial- und Gesundheitspolitik Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Simon Schnyder

Ressortleiter Sozial- und Gesundheitspolitik