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Wie Medien berichten existiert die vom Bundesrat verlängerte Sortiments­be­schränkung bei den Grossverteilern faktisch nicht. Waren können unge­hindert gesperrten Regalen ent­nommen werden und im Self-Checkout aber auch an der bedienten Kasse bezahlt werden. Der Schweizerische Gewerbe­ver­band sgv fordert den Bundesrat auf, die Umsetzung seiner Weisungen sicherzustellen.

24.04.2020 | 10:00

Wie Reporter im praktischen Versuch festgestellt haben, können ungehindert von der Sortimentsbeschränkung betroffene Waren gekauft werden. Weder bei den Self-Checkout-Stationen noch bei den bedienten Kassen wird die Kundschaft darauf hingewiesen. Es ist unver­ständlich wieso das nicht zum Verkauf zugelassene Produktsortiment nicht in den Kassensystemen gesperrt ist. Es ist die Pflicht der Grossverteiler die Weisungen des Bundesrates umzusetzen. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft fordert den Bundesrat auf diese Umsetzung sicherzustellen. Gleichzeitig ruft der sgv die Bevölkerung auf sich solidarisch mit dem KMU-Detailhandel zu verhalten und sich an die Sortimentsbeschränkung zu halten. Die Krise hat bewiesen, dass sich die Bevölkerung diszipliniert an die Weisungen des Bundesrates halten kann. Der KMU-Detailhandel baut darauf, dass dies weiterhin so bleibt.

Weitere Auskünfte

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Hans-Ulrich Bigler

Direktor

Henrique Schneider

Im Mandatsverhältnis für den sgv tätig

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sgv verurteilt die Missachtung der Sortimentsbeschränkung aufs Schärfste
Medienmitteilung «sgv verurteilt die Missachtung der Sortimentsbeschränkung aufs Schärfste»