Revision des Kartellgesetzes: Inakzeptable Missachtung des Willens des Gesetzgebers | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

Revision des Kartellgesetzes: Inakzeptable Missachtung des Willens des Gesetzgebers

24.11.2021 | 14:45

Der Bundesrat hat heute die Revision des Kartellgesetzes eröffnet. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist die Verankerung der Einzel­fall­ge­rechtigkeit ein zentrales Anliegen. Noch in diesem Jahr hat das Parlament die Motion «Français» überwiesen, welche genau diese Gerechtigkeit stärken will. Die Ver­nehm­lassungsvorlage miss­achtet den Willen des Parlaments und unterlässt es, umstrittenen und gesetz­widrigen Praxen der Wettbewerbs­kommis­sion einen Riegel zu schieben. Damit wird die Einzelfallgerechtigkeit ausgehöhlt. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft verlangt die strikte Umsetzung der Motion «Français».

Gemäss geltendem Kartellgesetz werden in der Schweiz volkswirtschaftlich schädliche Absprachen verboten. Das bedeutet: Die Wettbewerbsbehörde muss bei jedem Verdachtsfall anhand von qualitativen und quantitativen Kriterien untersuchen, welche Auswirkung eine Kooperation hat. Die Wettbewerbsbehörde setzt sich in der heutigen Praxis jedoch über dieses rechtsstaatliche Gebot eigen­mächtig und willkürlich hinweg. Sie bestimmt, dass gewisse Formen von Kooperationen an sich schädlich sind. Sie bedient sich damit einer Rechtsfiktion, die nirgends im Gesetz festgelegt ist. Damit ist die Einzelfallgerechtigkeit nicht mehr gewährt. Die Motion «Français» wurde vom Parlament über­wiesen, um das zu korrigieren.

Die nun vorgestellte Vernehmlassungsvorlage ist reine Augenwischerei. Sie präzisiert zwar, was die Wettbewerbsbehörde überprüfen muss. Doch sie sagt nicht, dass die Behörde dies in jedem Fall tun muss, wie es die rechtstaatliche Einzelfall­gerechtig­keit verlangt. Dieses Spielchen mit der Vorlage setzt also den Willen des Parlaments nur zum Schein um. Deswegen lehnt der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft die Revision des Kartellgesetzes in dieser Form ab.

Der Wettbewerb braucht gute und gerechte Rahmenbedingungen. Die Einzelfallgerechtigkeit ist dafür unerlässlich. Dafür setzt sich der sgv ein.

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Fabio Regazzi
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