«Corona-Krise»: sgv fordert Gleichbehandlung der Unternehmen | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

«Corona-Krise»: sgv fordert Gleichbehandlung der Unternehmen

26.03.2020 | 15:30

Im Umgang mit der «Corona-Krise» hat der Bundesrat Leadership bewiesen. Auch die Bundesverwaltung zeichnet sich durch eine konstruktive Zu­sam­men­arbeit aus. Nach einer umfas­sen­den Lage- und Wirkungs­beurteilung der wirtschaftlichen Mass­nahmen ortet der sgv Korrekturbedarf. Alle Unter­nehmerinnen und Unternehmer müssen bei der Entschädigung für Umsatz­einbussen gleichbehandelt wer­den. Auch die indirekt von der ange­ordneten Schliessung betroffenen Unternehmen sollen für Umsatz­aus­fälle eine Ent­schä­di­gung erhalten. Zudem sind im Detailhandel die An­ord­nungen des Bundesrates konse­quent umzusetzen. Das fordert der sgv in einem Brief an den Gesamtbundesrat.

Für direkt von der Schliessung betroffene Unternehmen hat der Bundesrat eine Ent­schädigung eingeführt. Einzel­unter­nehmerinnen und Einzelunternehmen erhalten eine Ent­schä­digung aus der Erwerbsersatzordnung EO im Umfang eines Tagsatzes von 196 Franken à 30 Tagen, d.h. total CHF 5'880. Inhaberinnen und Inhaber von Kapitalgesellschaften erhalten eine Entschädigung von CHF 3'320 im Monat. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Entschädigung der Unternehmerinnen und Unternehmer muss unab­hängig von der Rechtsform des Unternehmens erfolgen. Der sgv fordert deshalb, allen Unternehmerinnen und Unternehmern unabhängig der Rechtsform der Unternehmung, die Ent­schä­digung gemäss Regelung EO auszurichten.

Viele unmittelbar betroffen

Viele Unternehmen sind unmittelbar von der behördlich verordneten Schliessung betroffen, auch wenn ihre Aktivitäten nicht ausdrücklich in der Verordnung des Bundesrates genannt sind. In der Wertschöpfungskette führen die verordneten Schliessungen zu weiteren de facto Schliessungen. So haben Zahntechnikbetriebe keinen Publikums­kontakt, doch sie arbeiten für Zahnärzte, die derzeit keine übliche Kundschaft behandeln dürfen. Es bestehen zahlreiche weitere Beispiele für Betroffenheit der Schliessung, ohne aus­drücklich in der Verordnung aufgeführt zu sein. Diese de facto Schliessungen müssen zu Entschädigungen via EO führen.

Weiter fordert der sgv, dass die Massnahmen des Bundesrates konsequent umgesetzt werden. Es gibt viele Beispiele von namentlich Grossverteilern, die immer noch ihr Gesamtsortiment dem Publikum zugänglich machen. Das ist eine offensichtliche Verletzung der Regelung und führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der KMU, die schliessen mussten.

Für den sgv ist es wichtig, dass die bisherigen Bemühungen des Bundesrates richtig funktio­nieren und von den KMU als Erfolg wahrgenommen und anerkannt werden. Ent­sprechend ist der festgestellte Handlungsbedarf die Weiterentwicklung eines wirksamen Krisen­bewältigungsmodells.

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Jean-François Rime
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