Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO)

Am 25. Mai 2018 ist die neue Europäische Datenschutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Richtlinie vom 24. Oktober 1995 ab. Mit der DSGVO soll in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftraum (EWR) ein höheres und einheit­liches Datenschutzniveau erreicht werden, das auch der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft gerecht wird und damit das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt stärkt. Als Verordnung wird das neue Regelwerk innerhalb der EU-Staaten direkt zur Anwendung gelangen.

Die DSGVO kann auch für Schweizer Unternehmen direkte Auswirkungen haben. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, wie das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), das aktuell im Parlament beraten wird, ausgestaltet sein wird. 

Ihre Ansprechperson

Dieter Kläy
Dieter Kläy

Stellvertretender Direktor, Ressortleiter


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Bekanntlich will aber auch das DSG das europäische Datenschutzniveau soweit als nötig übernehmen, damit die EU unser Land weiterhin als Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau anerkennt und damit die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig einfach möglich bleibt. In diesem Sinn werden auch Schweizer Unternehmen ohne Europabezug über kurz oder lang mit europäischen Datenschutzstandards konfrontiert sein.

Damit eine Firma in der Schweiz abschätzen kann, ob sie vom Anwendungsbereich der DSGVO betroffen ist, kann namentlich die Beantwortung folgender Fragen aufschlussreich sein:

  • Verfügt das Unternehmen über eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft innerhalb der EU?
  • Bearbeitet das Unternehmen Daten von Personen aus der EU (Kundendaten aller Art, auch Daten, die von Besuchern der Website oder einer App verwendet werden)?
  • Bietet das Unternehmen Personen in der EU Dienstleistungen oder Waren an?
  • Betreibt das Unternehmen eine Plattform für online Bestellungen für Personen in der EU?
  • Bearbeitet das eigene Unternehmen Daten für ein Unternehmen der EU?

Wer eine oder mehrere Fragen mit Ja beantwortet, fällt mit grosser Wahrscheinlichkeit unter den Geltungsbereich der DSGVO.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat mit Blick auf die Inkraftsetzung der DSGVO ein Merkblatt (PDF-Datei) erarbeitet, das die Orientierung für Verbände und Firmen erleichtern soll. Das Faktenblatt hat ausschliesslich informativen Zweck und ist weder eine vollständige Checkliste noch kann es eine Rechtsberatung ersetzen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt jede Haftung ab, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung oder der Unterlassung einer Handlung durch dieses Faktenblatt ergeben kann. Zudem empfehlen wir, sich an die zuständige Branchenorganisation zu wenden, die weitere Hinweise vermitteln kann.

Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Ressortleiter Dieter Kläy gerne zur Verfügung.

Merkblatt des sgv zur Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO)
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