Zuviel kassierte Billag-Gebühren zurück ans Volk! | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

Zuviel kassierte Billag-Gebühren zurück ans Volk!

29.04.2015 | 10:30
Seit Jahren kassiert die Billag zu viel Geld ein. Dies hat heute das Bundesgericht entschieden. Das Bakom muss auf ab 1. Mai die Gebühren für Private und Unternehmen senken. Der Schweizerische Gewerbeverband fordert, dass die zu viel einkassierten Millionen rückwirkend an die Bevölkerung zurückbezahlt werden. Das intransparente und überteuerte Finanzierungssystem der SRG darf nicht weiter zementiert werden. Deshalb braucht es am 14. Juni 2015 ein Nein zur neuen Billag-Mediensteuer.

Unrechtmässig hat die Billag über Jahre von allen Privathaushalten und den Unternehmen auf die bereits sehr hohen Billag-Gebühren nochmals 2.5 Prozent Mehrwertsteuer einkassiert. Insgesamt wurden seit 2011 alleine bei den rund 2.8 Millionen Privathaushalten jährlich über 30 Millionen Franken unrechtmässig eingezogen – total mehr als 120 Millionen. Jetzt wird die Billag vom Bundesgericht zurückgepfiffen. Die Gebühren müssen per sofort gesenkt werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert, dass die zu viel einbezahlten Gelder rückwirkend auf die letzten fünf Jahre an die Bevölkerung zurückerstattet werden.

Das Beispiel zeigt, dass die Finanzierung der SRG und das Inkasso bei der Billag intransparent und überteuert sind. Das System ist nur darauf ausgelegt, möglichst viel Geld in die Kassen der SRG zu spülen. Mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes, über die am 14. Juni abgestimmt wird, würde dieses System mit der Einführung einer neuen Billag-Mediensteuer zementiert.

Wird die Revision des RTVG am 14. Juni angenommen, wird eine neue Billag-Mediensteuer eingeführt, zu der das Volk nichts mehr zu sagen hat. Der Bundesrat kann dann in Eigenregie die neue Billag-Mediensteuer beliebig erhöhen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich deshalb vehement für ein Nein zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes ein.

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Hans-Ulrich Bigler
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