FIDLEG / FINIG: sgv gegen Diskriminierungsvorlage | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

FIDLEG / FINIG: sgv gegen Diskriminierungsvorlage

04.11.2015 | 09:30

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt das Regulierungspaket aus „Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg)“ und „Finanzinstitutsgesetz (Finig)“ ab. Versprochen werden mehr Kundenschutz und gleich lange Spiesse unter Finanzdienstleistern. In Wirklichkeit tritt genau das Gegenteil ein: Anleger werden aus den Finanzdienstleistungen ausgeschlossen, Finanz-KMU werden mit hohen Regulierungskosten aus dem Markt gedrängt.

Das Paket „Fidleg/Finig“ schafft gleich mehrfach Diskriminierungen. Erstens: Die Bürokratie der Kundenberatung – Protokolle, Tests, Nachweise – machen Finanzprodukte weniger attraktiv. Kunde und Dienstleister müssen sich durch endlose Papierkrämerei durchquälen, bevor sie sich über die finanzi-elle Situation unterhalten können. Zweitens wird die Beratung gerade dadurch teurer. Oder sie wird nur vermögenden Kunden angeboten. Drittens gibt es neu mit „Excecution only“ eine Kundenkategorie, die gar nicht beraten werden darf. Absurd: Just die, die am meisten auf Beratung angewiesen sind, werden ausgeschlossen.

Doch nicht nur Anleger, sondern auch die Finanz-KMU werden vom Fidleg/Finig benachteiligt. Die „one size fits all“ Regulierung orientiert sich an den grösseren Finanzinstituten. Die kleinen können Erleichterungen erhalten, aber nur, wenn sie keine neuen Kunden annehmen. Eine krassere Verzerrung des Marktes kann es fast nicht geben. Der Bundesrat hat es einmal mehr verpasst, differenziert zu regulieren.

Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft setzt der sgv auf einen offenen und kompetitiven Finanzplatz. Dafür braucht es zwei Komponenten: Der Kunde muss für seine Entscheide verantwortlich sein. Und die Regulierung der Finanzdienstleister muss differenziert erfolgen. In beiderlei Hinsicht fällt die Überregulierung von Fidleg / Finig durch.

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Hans-Ulrich Bigler
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