BVG-Reform: sgv sagt dezidiert NEIN zu höheren Lohnprozenten und zu noch mehr Umverteilung mittels Rentenzuschlägen | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

BVG-Reform: sgv sagt dezidiert NEIN zu höheren Lohnprozenten und zu noch mehr Umverteilung mittels Rentenzuschlägen

25.11.2020 | 17:00

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Absicht des Bundes­rats, den BVG-Mindest­umwand­lungs­satz auf 6,0% zu senken. Er spricht sich auch für geeignete Abfederungs­mass­nahmen aus, um Renten­einbussen aus­zu­gleichen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Rentenzuschläge lehnt der sgv hingegen mit aller Ent­schiedenheit ab. Die daraus resul­tierenden Lohn­prozent­er­höhungen sind in der heutigen wirt­schaft­lichen Lage untragbar. Die system­fremde Umverteilung, die den Erwerbstätigen Vor­sorgevermögen in Milliardenhöhe entzieht, würde mit Rentenzuschlägen aus- statt ab­ge­baut. BVG-Renten­zu­schläge sind mit dem bewährten 3-Säulen-Prinzip unvereinbar. Mit seiner Botschaft missachtet der Bundesrat den Volkswillen und die Ergebnisse der Ver­nehmlassung.

Die Botschaft basiert weitgehend auf dem Gewerkschaftsmodell, das von einer schwachen Mehrheit des Arbeitgeberverbands unterstützt wird. Die Vorlage ist mit über CHF 3 Milliarden teuer und weist gravierende Systemmängel auf. Der sgv lehnt insbesondere Rentenzuschläge, welche über zusätzliche Lohnprozente finanziert werden sollen kategorisch ab. In der 2. Säule, welche auf dem Kapitaldeckungsverfahren basiert, darf es keine systemfremde Umverteilung geben. Sie verletzt das 3-Säulen-Prinzip und ist gerade in der Folge der Corona-Krise untragbar.

Keine Erhöhung der Lohnprozente

Zur Finanzierung der Rentenzuschläge müsste ein zusätzliches halbes Lohnprozent eingefordert werden. Und das, obwohl die Lohnnebenkosten mit der STAF-Vorlage bereits per Anfang 2020 erhöht wurden und die Wirtschaft noch lange Zeit schwer unter den Corona-Folgen leiden wird. Gerade im Niedriglohnbereich, der speziell sensibel auf Kostensteigerungen reagiert, wären weitere Arbeitsplätze gefährdet.

Mit seinem Reformvorschlag missachtet der Bundesrat den Volkswillen. Die Nachwahlbefragung zur Altersvorsorge 2020 hat ergeben, dass der dort vorgesehene AHV-Rentenzuschlag von 70 Franken der wichtigste Grund für die Ablehnung war. Eine Reform, die Rentenzuschläge von 200 Franken einführen will, die im Giesskannenprinzip aus­ge­schüttet werden, ist deshalb für den sgv inakzeptabel. Es ist auch festzuhalten, dass die Rentenzuschläge in der Vernehmlassung mehr­heitlich abgelehnt wurden.

sgv für bürgerliches Alternativmodell

Der sgv spricht sich für ein bürgerliches Alternativmodell aus, das auf dem Lösungsvorschlag des Pensionskassenverbandes ASIP aufbaut und dieses in wesentlichen Punkten verbessert. Der Mindestumwandlungssatz wird auf sechs Prozent gesenkt. Ausgewogene Abfederungsmassnahmen verhindern Rentenkürzungen. Gleichzeitig werden Teilzeitbeschäftigte und Versicherte aus dem Niedriglohnbereich bessergestellt. Die Generation ü55 wird bei den Beiträgen entlastet, was deren Arbeitsmarktchancen erhöht. Das bürgerliche Alternativmodell respektiert das 3-Säulen-Prinzip und ist mit jährlichen Mehrkosten von knapp zwei Milliarden Franken erheblich günstiger als die Botschaftsvorlage des Bundesrats.

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Hans-Ulrich Bigler
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