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Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert eine grundlegende Überarbeitung des AHV-Projekts 2030. In ihrer derzeitigen Form stützt sich die Reform zu stark auf neue Einnahmen und eine Erweiterung der Beitragsbasis, während die wichtigsten strukturellen Massnahmen auf später verschoben werden. Für den sgv hat die nachhaltige Senkung des Finanzie­rungs­bedarfs durch strukturelle Reformen Priorität.

09.09.2026 | 14:45

Der sgv erkennt die Notwendigkeit einer Reform der AHV voll und ganz an. Die Einführung der 13. Rente verstärkt den finanziellen Druck, doch die Herausforderung ist umfassender: Die Alterung der Bevölkerung, die steigende Lebenserwartung und die Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Erwerbstätigen und Rentnern erfordern eine nachhaltige Anpassung der ersten Säule.

«Die AHV lässt sich nicht sanieren, indem bei jeder Reform nach einer neuen Einnahmequelle gesucht wird. Man muss endlich die Ursachen des Ungleichgewichts angehen und die Eckwerte des Systems anpassen», betont Urs Furrer, Direktor des sgv.

Es braucht eine echte Strukturreform

Die AHV 2030 braucht eine schrittweise und vorhersehbare Anpassung des Referenzalters. Diese muss stufenweise erfolgen und gezielte Lösungen für Personen beinhalten, die früh ins Berufsleben eingetreten sind und eine lange Berufslaufbahn hinter sich haben. Die in den Branchen und von den Sozialpartnern entwickelten Regelungen müssen dabei beibehalten werden können.

Die Reform muss zudem die Anreize zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit stärken. Die steuerliche Progression und die Sozialabgaben können den Nettogewinn aus der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit kurz vor oder nach Erreichen des Referenzalters erheblich schmälern. Der sgv fordert daher, diese finanziellen Negativanreize zu beseitigen, anstatt die Flexibilität der zweiten Säule pauschal einzuschränken.

Die AHV lässt sich nicht sanieren, indem bei jeder Reform nach einer neuen Einnahmequelle gesucht wird. Man muss endlich die Ursachen des Ungleichgewichts angehen und die Eckwerte des Systems anpassen.

Eine Reform darf nicht nur neue Belastungen verursachen

Der sgv lehnt jegliche Erhöhung der Lohnbeiträge aus. Eine solche Massnahme würde die Arbeitskosten in die Höhe treiben und den Handlungsspielraum der Unternehmen in Bezug auf Löhne, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen einschränken. Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung ist die Finanzierung steigender Rentenausgaben durch eine immer stärkere Belastung der Arbeit kein tragfähiger Weg. Einer Diskussion über eine allfällige Zusatzfinanzierung muss eine Strukturreform vorausgehen, die den Finanzierungsbedarf nachhaltig senkt. Diese darf jedoch nicht als Freibrief für neue Einnahmen dienen, insbesondere nicht für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Der sgv lehnt zudem die Erhöhung der Beiträge für Selbstständige, die pauschale Beitragspflicht für Taggelder bei Krankheit und Unfall sowie die pauschale Umqualifizierung von Dividenden als Lohn ab. Allfällige Lücken und nachgewiesene Missbräuche müssen durch gezielte und verhältnismässige Massnahmen bekämpft werden, ohne allen Unternehmen neue Belastungen aufzuerlegen.

Schliesslich fordert der sgv die vollständige Umsetzung des Postulats Regazzi 25.3731. Die vom Parlament beauftragte unabhängige Expertengruppe muss alle Parameter, die eine nachhaltige Stabilisierung der AHV ermöglichen, sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite tabulos prüfen. Ihre Schlussfolgerungen müssen rechtzeitig vorliegen, damit sie in den Entwurf «AHV 2030» einfliessen können.

Weitere Auskünfte

Fabio Regazzi, Präsident Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Ständerat Die Mitte/TI
Fabio Regazzi

Präsident, Ständerat Die Mitte/TI

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AHV 2030: Schweizerischer Gewerbeverband fordert eine echte Reform statt neuen Belastungen
Medienmitteilung «AHV 2030: Schweizerischer Gewerbeverband fordert eine echte Reform statt neuen Belastungen»