Reform Altersvorsorge: Vorschlag des Bundesrates mit Korrekturbedarf
In der denkwürdigen Volksabstimmung vom 24. September 2017 haben sich Volk und Stände gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugunsten der AHV um 0,6 Prozent ausgesprochen. Dass der Bundesrat bloss sechs Monate später eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um satte 1,7 Prozent beantragt, ist schwer nachvollziehbar und lässt bezüglich Demokratieverständnis Fragen offen. Nimmt der Bundesrat nicht noch selber substantielle Korrekturen vor, muss dies das Parlament nachholen. Sonst droht der AHV-Reform ein erneutes Fiasko.