USR III: Nicht auf dem Buckel der KMU! | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

USR III: Nicht auf dem Buckel der KMU!

13.04.2016 | 10:00

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt den heute vorgelegten Kompromissvorschlag der ständerätlichen Kommission WAK-S in aller Schärfe ab. Wird die Teilbesteuerung auf Dividenden erhöht, kann der sgv die Unternehmenssteuerreform III nicht mehr unterstützen. Die grundlegenden Errungenschaften der Unternehmenssteuerreform II dürfen nicht angetastet werden. Wird die Reform auf dem Buckel der KMU und der Familienunternehmen umgesetzt, zieht der sgv die Unterstützung eines Referendums aktiv in Erwägung.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv kann die Unternehmenssteuerreform III nur unterstützen, wenn die grundlegenden Errungenschaften der letzten Unternehmenssteuerreform nicht rückgängig gemacht werden. Insbesondere darf die Teilbesteuerung auf Dividenden nicht wieder erhöht werden. Das hat der sgv während der gesamten Beratung der Vorlage konsequent und klar kommuniziert.

Mit der Unternehmenssteuerreform III müssen verschiedene kantonale Steuerregimes, die auf internationale Grosskonzerne angewendet werden, angepasst werden. Um Steuerausfälle in den Kantonen zu kompensieren, will die WAK-S anders als der National- und Ständerat bisher, die Dividenden mindestens im Umfang von 60 Prozent besteuern und nicht wie im geltenden Recht unbegrenzt zu lassen.

In anderen Worten: Die WAK-S stellt die Errungenschaften der Unternehmenssteuerrefom II in Frage. Eine solche Anpassung der Teilbesteuerung der Dividenden schadet insbesondere den aktiven KMU-Unternehmern und den Familienunternehmen, die tausende Arbeitsplätze anbieten und häufig höhere Anteile der Aktien selber halten. Grossunternehmen sind kaum betroffen, da praktisch niemand 10 Prozent der Aktien von Nestlé, Novartis oder der UBS hält. Die Steuerlast trifft so die KMU-Unternehmer und nicht die Grossinvestoren, die ihre Aktienanteile auf ihr Portefeuille ausgerichtet anpassen können.

Weitere Auskünfte

Hans-Ulrich Bigler
Hans-Ulrich Bigler

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