Tabakproduktegesetz: BAG und Suchtmonitoring Schweiz auf Abwegen
Die Gesundheitsapostel können es nicht lassen: Drei Tage vor der Beratung des Tabakproduktegesetzes im Nationalrat hat Suchtmonitoring Schweiz ein vom Bundesamt für Gesundheit BAG in Auftrag gegebenes und mit Steuergeldern mitfinanziertes Gefälligkeitsgutachten publiziert, wonach die Schweizer Bevölkerung strengere Regeln will als im Tabakproduktegesetz vorgesehen sind.
Das Timing stimmt perfekt: Vor der entscheidenden Abstimmung am nächsten Donnerstag im Nationalrat versuchen die Gesundheitsapostel mit einem heute publizierten Bericht Druck auf die Parlamentarier auszuüben, einem möglichst strengen Tabakproduktegesetz zuzustimmen und den Rückwei-sungsantrag an den Bundesrat abzulehnen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP rufen die Nationalrätinnen und Nationalräte auf, sich durch dieses plumpe Manöver nicht beeinflussen zu lassen und den gut begründeten Rückweisungsantrag zu unterstützen.
Damit kein Missverständnis aufkommt: Der sgv und die AWMP befürworten seit jeher Massnahmen, welche die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Rauchens wirksam verringern, so ein einheit-liches Mindestalter von 18 Jahren für die Abgabe von Tabakwaren und das Verbot von speziell an Minderjährige gerichtete Tabakwerbung. Zudem sind wir auch dafür, dass neue zum Inhalieren bestimmte Produkte und Snus anerkannt und differenziert reguliert werden. Für weitergehende Regulierungsmassnahmen besteht jedoch kein Handlungsbedarf. Tabakprodukte unterliegen bereits heute zahlreichen strengen Vorschriften und Restriktionen.
Weitere Auskünfte
Hans-Ulrich Bigler
Direktor
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