sgv fordert Streichung der Schutzgebühren im Beschaffungswesen | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

sgv fordert Streichung der Schutzgebühren im Beschaffungswesen

09.04.2019 | 10:00

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv nimmt erfreut Kenntnis von der Empfehlung der Wettbewerbskommission an die Kantone, auf die Erhebung von Schutzgebühren im öffentlichen Beschaffungswesen zu verzichten. Schutzgebühren sind rein prohibitive Wettbewerbshürden und hindern vor allem KMU, sich an einem fairen Wettbewerb zu beteiligen. Der sgv fordert in der laufenden BöB-Revision die definitive Streichung dieser Schutzgebühr.

Vor bald einem Jahr standen die SBB in den Schlagzeilen. Um ihre Züge im Notfall mit Strom zu versorgen, schrieben sie einen Auftrag für Batterien aus. Doch wer sich für den Auftrag interessierte, musste als Vorleistung 20'000 Franken hinblättern. In den laufenden Beratungen zur BöB-Revision reichte Nationalrat Thomas Ammann (CVP SG) einen Einzelantrag ein, der diese wettbewerbsverzerrenden Schutzgebühren verbieten will. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat diesen Antrag im Rahmen seiner politischen Arbeit aktiv unterstützt. Noch sind die Beratungen um das BöB nicht abgeschlossen.

Erfreut nimmt der sgv nun zur Kenntnis, dass die Wettbewerbskommission (WEKO) den Kantonen empfiehlt, keine Schutzgebühren für den Erhalt von Ausschreibungsunterlagen zu erheben. Schutzgebühren beschränken den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen und stellen in der Regel einen Verstoss gegen das Binnenmarktgesetz dar, so die WEKO.

Angesichts des Entscheids der WEKO fordert der Schweizerische Gewerbeverband sgv, dass sowohl im BöB als auch in den Kantonen ganz auf die Erhebung von Schutzgebühren verzichtet wird. Der Ständerat muss in seinen Beratungen dieser Forderung Rechnung tragen. Diese Gebühren sind nicht nur wettbewerbsverzerrend, sondern bedeuten ganz besonders für KMU eine Marktzutrittsschranke und haben rein prohibitiven Charakter. Das immer wieder vorgebrachte Argument zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ist für den sgv nicht nachvollziehbar, da entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnet werden können.

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