sgv fasst Parolen zur Abstimmung vom 9. Juni 2024 | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

sgv fasst Parolen zur Abstimmung vom 9. Juni 2024

07.02.2024 | 16:30

Die Gewerbekammer, das Parlament des Schweizerischen Gewerbe­ver­bandes sgv, hat die Ja-Parole zum Energie-Mantelerlass gefasst. Zur Biodiversitäts-Initiative sagt die Kammer hingegen Nein. Die Initiativen zum Gesundheitsbereich, das heisst die «Prämien-Entlastungs-Initiative» und die «Kostenbremse-Initiative» werden von der Kammer ebenfalls abgelehnt.

Der Mantelerlass steigert so rasch wie möglich eine diversifizierte inländische Stromproduktion und verringert die Abhängigkeit von Öl und Gas. Er setzt auf inländische, regionale, dezentrale Wertschöpfung und die Investitionen aller. Dies ohne zusätzliche Kosten für die Bevölkerung. Mit der Vorlage werden Grundversorgte vor starken, extern verursachten Energie- und Strompreisschwankungen geschützt. Das Gesetz setzt präzise Leitplanken für die Nutzung der erneuerbaren Energien. Es regelt wo der Schutz von Natur und Landschaft Vorrang hat und wo eine Interessensabwägung im Einzelnen stattfinden muss. Vor dem Hintergrund dieser Argumente hat die Gewerbekammer die Ja-Parole gefasst.

Mit der Biodiversitäts-Initiative würden umfangreiche Gebiete ausgeschieden, was zu starken Konflikten bei der Bereitstellung von (nachhaltiger) einheimischer Energie führen würde. Der Text der Initiative bezieht sich nicht ausschliesslich auf Flächen und Strukturen ausserhalb der Bauzone. Damit sind auch die Siedlungsgebiete und die dort ansässigen KMU, Industriebetriebe und insbesondere auch die Immobilienbesitzer betroffen. Die Initiative gefährdet auch Projekte im Tourismusbereich. Diese Überlegungen führten zu einer Nein-Parole in der Gewerbekammer.

Ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt die Kammer die Prämienentlastung-Initiative. Angesichts der angespannten Bundes- und Kantonsfinanzen kann es nicht angehen, Mehrausgaben zulasten der öffentlichen Finanzhaushalte in der Höhe von einigen Milliarden Franken zu beschliessen. Insbesondere der Bund wäre nicht in der Lage, solche Mehrausgaben zu tragen oder durch Sparprogramm aufzufangen. Steuererhöhungen wären wohl unumgänglich.

Die Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen ist wichtig und notwendig. Die Koppelung des Wachstums der Kosten der Grundversicherung an die Wirtschafts- und Lohnentwicklung, wie dies die Kostenbremse-Initiative will, greift aber zu kurz. Die demographische Alterung unserer Gesellschaft sowie die kostentreibende Wirkung des medizinisch-technischen Fortschritts wird die Kosten der Grundversicherung stärker ansteigen lassen als die Durchschnittslöhne. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kraft treten kann, falls die Volksinitiative scheitert. Er ist subtiler ausgestaltet als die Volksinitiative und wird auch ohne Einsatz der Brechstange eine kostendämpfende Wirkung entfalten können. Die Kammer hat deshalb die Nein-Parole zur Kostenbremse-Initiative gefasst.

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