Heute hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, die Arbeiten im Hinblick auf eine Revision der Lex Koller fortzuführen. Mit im Paket aufgenommen sind inhaltlich zwei Motionen, die erst kürzlich vom Parlament abgelehnt wurden. Der sgv ist von diesem Vorgehen überrascht und verlangt, auf diese Zwängerei mit der Vernehmlassung ohne Wenn und Aber zu verzichten.
Ständige Gesetzesänderungen sind Gift für die Wirtschaft. Die bereits mehrfach verworfenen Massnahmen würden inakzeptable Benachteiligungen für Investoren bringen – und gleichzeitig die Situation auf dem Wohnungsmarkt verschärfen. Neue unnötige Regulierungen sind besonders nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses am 15. Januar 2015 auf jeden Fall zu verhindern.