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Die finale Version des Lebensmittelgesetzes «Projekt Largo», die am 1. Mai 2017 in Kraft treten wird, hat eine Abmagerungskur hinter sich. Die grosse Mehrheit der Anpassungsforderungen des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv wurden aufgenommen. Die Regulierungskosten konnten um über 90 Prozent gesenkt werden. Aber auch bei der Umsetzung in der Praxis muss falscher Perfektionismus vermieden werden. Vorzeitiger Jubel ist fehl am Platz.

16.12.2016 | 10:00

Das Bürokratiemonster «Projekt Largo» von Bundesrat Alain Berset hat abgenommen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat die Vorlage mit Vehemenz bekämpft. Diese war gespickt mit unnötigen Regulierungen wie die schriftliche Auflistung aller Allergene auf der Verpackung oder die Herkunftsbezeichnung sämtlicher Rohstoffe. Scharf kritisiert hat der sgv auch die Swiss Finish Bestimmungen, wo sich die Schweiz ohne Druck und Not selber weitergehende Regulierungen als in der EU aufbürdete.

Die problematischsten, gefährlichsten und teuersten unnötigen Regulierungen sind nun aus der Vorlage gekippt worden. Die unnötigen Regulierungskosten von ursprünglich über 300 Millionen Franken konnten um mehr als 90 Prozent reduziert werden.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst diese Anpassungen. Früher Jubel ist aber unangebracht. Ob die unnötige Bürokratie wirklich verhindert werden konnte, muss sich bei der Umsetzung des Gesetzes erst noch zeigen. Die Verwaltung muss sich zurückhalten und darf nicht administrativen Perfektionismus betreiben wollen, sondern mit den direkt betroffenen Branchen eine pragmatische Umsetzung anstreben.

Weitere Auskünfte

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Hans-Ulrich Bigler

Direktor

Dokumente zum Herunterladen

20161216_mm_largo_de.pdf
Medienmitteilung «Projekt <Largo>: vorzeitiger Jubel ist fehl am Platz»