Mit der Teilrevision des Mietrechts im Obligationenrecht will der Bundesrat eine gesamtschweizerische Formularpflicht einführen. Das neue Formular müsste ausgefüllt werden, unabhängig davon, ob überhaupt ein Wohnungsmangel besteht. Eine solche Regelung führt unweigerlich zu mehr unnötiger Bürokratie, was der sgv ablehnt.
Wie das Beispiel des Kantons Zürich gezeigt hat, steigt mit der Formularpflicht die Anfechtungsrate des Anfangsmietzinses massiv an. Für die Vermieter bedeutet dies eine Erhöhung der Rechtsunsicherheit und eine Schwächung ihrer Investitionsbereitschaft. Ein Bundesformular beim Mieterwechsel ist daher nichts anderes als eine unnötige Regulierung. Die notwendigen Informationen können viel einfacher direkt auf dem Mietvertrag angebracht werden.