Lockdown beenden – KMU entschädigen – Ja zum Covid-19-Gesetz

10.05.2021 | 10:00

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich heute vor den Medien zusammen mit anderen Wirtschafts­ver­bänden für das Covid-19-Gesetz ausgesprochen. Das Gesetz verankert durch das Parlament und die Sozial­partner hart erkämpfte Prinzipien, wie jenes der Verhältnismässigkeit oder des Mitspracherechts der Sozial­partner. Ohne das Covid-19-Gesetz würde der Bundesrat noch mächtiger. Genau diese Macht wollen die Gegner des Gesetzes eigentlich bekämpfen. Sie haben sich somit für ihren Kampf den falschen Schauplatz ausgesucht.

«Mit dem Covid-19-Gesetz lindern wir Symptome. Die Ursache der Krankheit an der insbesondere die Wirtschaft aber auch die ganze Gesellschaft leidet, ist jedoch der Lockdown», sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler vor den Medien. Viele KMU würden unter den unverhältnismässigen und absurden Lockdown-Massnahmen leiden. Dabei habe das Bundesamt für Gesundheit (BAG) selbst zugestehen müssen, dass die Lockdown-Massnahmen keine Gegenwehr gegen die Pandemie seien. Nicht die Schliessung sei massgebend, sondern das Einhalten der Hygiene­regeln zusammen mit strengen Schutzkonzepten. Dies sei Teil der Logik des gezielten Schutzes, mit breitflächigem Impfen und Testen, dem Contact Tracing und eben funktionierenden Schutz­konzepten. Diese Logik sei im Covid-19-Gesetz verankert und verbessere und ergänze somit das geltende Epidemiengesetz.

Das Covid-19-Gesetz verankere weitere, durch das Parlament und die Sozialpartner hart erkämpfte Prinzipien, wie jenes der Verhältnismässigkeit oder des Mitspracherechts der Sozialpartner. Hans-Ulrich Bigler gab auch zu bedenken, dass das Gesetz die Befugnisse des Bundesrates einschränke und den Kantonen eine verbindliche Rolle zuschreibe. Die Gegner des Gesetzes würden also vergessen, dass ohne das Covid-19-Gesetz der Bundesrat noch mächtiger sei.

Wichtige Entschädigungen

FDP-Nationalrätin und sgv-Vizepräsidentin Daniela Schneeberger beurteilt die Finanzhilfen des Bundes für Unternehmen, Vereine und Menschen, für zehntausende KMU und hundert­tausende Arbeit­nehmende als unverzichtbar. Sie betonte weiter, dass korrekterweise nicht von Hilfen gesprochen werden sollte. In Tat und Wahrheit handle es sich um die Entschädigung des Entzugs der ver­fassungs­rechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit.

Die im Covid-19-Gesetz geregelte Ausweitung der Kurzarbeit sei elementar und sichere hundert­tausende Arbeitsplätze. Es sei unverantwortlich, dieses erfolgreiche Instrument in der aktuellen Krise zu schwächen. Dasselbe gelte für den Corona-Erwerbsersatz.

Die Wirtschaft habe Solidarität bewiesen, indem sie Schutzkonzepte und betriebliche Einschränkungen umsetze. Sie dürfe jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden. Deshalb sei am 13. Juni unbedingt ein Ja an der Urne nötig.

Weitere Auskünfte

Hans-Ulrich Bigler
Hans-Ulrich Bigler

Direktor


T +41 31 380 14 20
M +41 79 285 47 09
Daniela Schneeberger
Daniela Schneeberger

Nationalrätin FDP/BL, Zentralpräsidentin TREUHAND|SUISSE, Vize-Präsidentin sgv


T +41 61 976 94 94
M +41 79 233 84 80

Dokumente zum Herunterladen

Lockdown beenden – KMU entschädigen – Ja zum Covid-19-Gesetz
PDF Datei öffnen

Verwandte Inhalte

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner

Nach oben