Heute hat das Bundesamt für Statistik BFS die neusten Zahlen zu den Lehrvertragsauflösungen publiziert. Von denjenigen Personen, die 2020 erstmals eine berufliche Grundbildung begonnen haben, ist in 24% der Fälle der Lehrvertrag seitens Betriebs oder Lernender aufgelöst worden. In der Vergangenheit haben solche Meldungen in den Medien jeweils zum falschen Eindruck geführt, die duale Berufslehre verliere an Attraktivität und gewisse Branchen hätten besonders hohe Lehrvertragsauflösungsquoten ab.
Differenzierte Beurteilung von Lehrvertragsauflösungen
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv legt Wert auf die Tatsache, dass Lehrvertragsauflösungen differenziert zu beurteilen sind. «Nicht jede Vertragsauflösung ist grundsätzlich negativ ist. Sie kann Ausdruck eines Reflexionsprozesses beim Jugendlichen oder bei der Jugendlichen sein mit dem Ziel, eine den Neigungen und Wünschen noch geeignetere Berufswahl vorzunehmen. Laufbahnen verlaufen nicht immer gradlinig», sagt Dieter Kläy, Ressortleiter Berufsbildung und stellvertretender Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes.
Zu unterscheiden ist ausserdem zwischen technischen Lehrvertragsauflösungen und tatsächlichen Lehrvertragsauflösungen. Erstmals werden technische Lehrvertragsauflösungen (z.B. Anpassungen des Lehrvertrags administrativer Natur oder Wechsel vom EFZ ins EBA, Betriebsfusionen ohne Unterbrechung des Lehrvertrags) nicht mehr einbezogen, weshalb sich die heute publizierten Zahlen nicht mit früheren Zahlen vergleichen lassen.
Zudem tritt die überwiegende Mehrheit der betroffenen Lernenden (78%) wieder in eine berufliche Grundbildung ein. Kommt es zur Lehrvertragsauflösung, ist diese von kurzer Dauer.