Die Grossverteiler dürfen das gesamte Produktesortiment ab 27. April 2020 uneingeschränkt anbieten, der KMU-Detailhandel bleibt hingegen weiterhin geschlossen. Dies obwohl die Einhaltung der Gesundheitsmassnahmen längst dokumentiert wurde.
Der Entscheid des Bundesrates ist ein Schlag ins Gesicht des KMU-Detailhandels. Die Enttäuschung und Fassungslosigkeit des KMU-Detailhandels ist breit spürbar. In einem offenen Brief an den Gesamtbundesrat fordert der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft ein sofortiges Rückkommen auf den Entscheid.