Der heutige Agrarartikel 104 der Bundesverfassung genügt. Es besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Wie schon die Initiative «Für Ernährungssicherheit» selber, lehnt der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft auch den direkten Gegenentwurf des Bundesrates ab. Es ist unsinnig, schwammige Begriffe wie «Ernährungssicherheit» in die Verfassung zu schreiben. Völlig verfehlt ist auch der Vorschlag, die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Unterstützung eines ressourcenschonenden Konsums von Lebensmitteln in der Verfassung verankern zu wollen. Dies wäre ein Freipass für die Bevormundung der Konsumentinnen und Konsumenten. Nicht definierte Begriffe wie «ressourcenschonend» öffnen Tür und Tor, beliebig Verbote und Abgaben einzuführen.
Weitere Bestimmungen zur Landwirtschaft und Agrarpolitik auf Verfassungsstufe erhöhen einzig die Begehrlichkeiten nach noch mehr staatlichen Interventionen. Anliegen wie der bessere Schutz des Kulturlandes lassen sich effizienter und schneller auf Gesetzes-, Verordnungs- oder teilweise sogar Vollzugsebene realisieren. So könnten mehr Grünflächen erhalten werden, wenn endlich das Baurecht vereinfacht und mit dem verdichteten Bauen vorwärts gemacht würde.
Dass der Gegenvorschlag im Kontext zur Ernährungssicherheit auch den Zugang zu den internationalen Märkten als wichtigen Pfeiler für die Lebensmittelversorgung der Schweiz erwähnt, vermag die Vorlage nicht entscheidend zu verbessern. Der Gegenvorschlag sendet ein politisches Signal in die falsche Richtung aus.