Der heutige Agrarartikel 104 der Bundesverfassung genügt. Es besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Weitere Bestimmungen zur Landwirtschaft und Agrarpolitik auf Verfassungsstufe erhöhen einzig die Begehrlichkeiten nach noch mehr staatlichen Interventionen. Berechtigte Anliegen wie der bessere Schutz des Kulturlandes lassen sich effizienter und schneller auf Gesetzes-, Verordnungs- oder teilweise sogar auf Vollzugsebene realisieren. Wenn mit dem verdichteten Bauen endlich vorwärts gemacht würde, könnte damit automatisch auch die Überbauung von Grünflächen und damit von Landwirtschaftsland eingedämmt werden.
Auch ein allfälliger moderater formulierter Gegenvorschlag würde ein politisches Signal in die falsche Richtung aussenden. Der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft erachtet es grundsätzlich als verfehlt, schwammige Begriffe wie «Ernährungssicherheit» in der Bundesverfassung zu verankern. Jetzt ist es am Parlament der klaren Linie des Bundesrates zu folgen. Im Interesse einer produktiven, zukunftsgerichteten und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, muss die Volksinitiative abgelehnt werden.