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Der Schweizerische Gewerbeverband sgv anerkennt die vom Bund beschlos­senen laufenden Massnahmen im Rahmen der Corona-Krise. Dabei hat der sgv Korrekturbedarf im Mass­nahmen­paket geortet und Gleich­be­handlung bei der Entschädigung für alle Unternehmen unabhängig ihrer Rechtsform gefordert. Gleichzeitig hat der sgv die Berück­sich­tigung der Umsatzausfälle von Unter­nehmen gefordert, die indirekt von den ange­ordneten Schliessungen betroffen sind. Der sgv begrüsst deshalb die vom Bundesrat geplante Härtefallklausel, als ersten Schritt in Richtung Gleich­be­handlung.

01.04.2020 | 15:00

Viele Unternehmen sind unmittelbar von der behördlich verordneten Schliessung betroffen, auch wenn ihre Aktivitäten nicht ausdrücklich in der Verordnung des Bundesrates genannt sind. In der Wertschöpfungskette führen die verordneten Schliessungen zu weiteren de facto Schliessungen. Diese de facto Schliessungen müssen zu Entschädigungen via EO führen. Die vom Bundesrat geplante Härtefallklausel ist ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung. Bei den direkt von den Schliessungen betroffenen Unternehmen bleibt jedoch eine Ungleichbehandlung. Inhaber­innen und Inhaber von Kapitalgesellschaften erhalten mit der pauschalen Entschädigung von monatlich CHF 3'320 im Monat, wesentlich weniger als Einzelunternehmerinnen und -unternehmer. Der sgv fordert, dass auch diese Ungleich­behandlung in absehbarer Zeit behoben wird.

Für den sgv ist es wichtig, dass die bisherigen Bemühungen des Bundesrates von den KMU als Erfolg wahrgenommen und anerkannt werden. Entsprechend ist der festgestellte Handlungsbedarf die Weiterentwicklung eines wirksamen Krisen­be­wältigungsmodells und die Vorbereitung einer Exit Strategie, die sich am «KMU first» Prinzip orientiert.

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20200401_mm_corona_haertefallklausel_de.pdf
Medienmitteilung «Bundesrat unterstützt die Forderung des sgv nach Gleichbehandlung»