Am 7. Mai 2015 ist die Anhörung zur Nationalen Strategie Sucht mit Frist bis zum 11. Juli 2015 eröffnet worden. Der sgv hat angesichts der Sommerpause eine Verlängerung der unüblich kurzen Frist von zwei Monaten bis Ende August verlangt, zumal für dieses Projekt überhaupt keine zeitliche Dringlichkeit besteht. Das federführende BAG hat es nicht einmal als notwendig erachtet, das Gesuch des sgv zu beantworten.
Der sgv und die AWMP sind auch erstaunt über die sehr einseitige Anhörungsliste. Die direkt betroffene Wirtschaft, so die Tabak- und Alkoholbranche, wurde überhaupt nicht begrüsst. Stattdessen wurden über 100 Organisationen des Gesundheitswesens und ähnliche interessierte Kreise, von der Expertengruppe Hyperkonnektivität bis zur Gefängnisgesundheit Schweiz eingeladen. Mit dieser extrem einseitigen Auswahl steht das Ergebnis der Anhörung zum vornherein fest: Ein kritikloses Durchwinken der Vorschläge oder sogar die Forderung nach noch mehr Prävention.