Emaileinwilligung reaktivieren
Sie haben diese Seite erreicht, da Sie dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv beim Versand von Newslettern die Email-Einwilligung entzogen haben. Im Normalfall geschieht dies, indem Sie unten in einem Newsletter auf den Link «Newsletter abmelden» klicken. Die Folge davon ist, dass der Schweizerische Gewerbeverband sgv Ihnen keinerlei Newsletter-Versände mehr zuschicken darf. Falls dies nicht in Ihrem Sinne ist und Sie wieder Newsletterversände wie Medienmitteilungen oder auch Informationen im Rahmen von Abstimmungskampagnen erhalten möchten, dann können Sie Ihre Emaileinwilligung mit untenstehendem Formular wieder reaktivieren. Dazu wählen Sie im Abschnitt «Erklärung Reaktivierung Email-Einwilligung» den Wert «Ja» an. Mit der Reaktivierung der Emaileinwilligung geben Sie dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv das Recht, Ihre Personendaten im CRM-System zu speichern und weiter zu verarbeiten. Weiterführende Informationen zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie auf der folgenden Seite.
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