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Der Nationalrat ist nicht auf die abermalige Änderung des Geldwäschereigesetzes eingetreten. Damit bewies er eine klare Linie. Der automatische Informationsaustausch AIA darf nur mit jenen Staaten gepflegt werden, die sich zu Mindeststandards bekennen. Der Änderungsvorschlag des Bundesrates wollte ein AIA unilateral und freiwillig mit allen Staaten einführen. Das wäre absurd. Deshalb ist der Schweizerische Gewerbeverband über das nicht-Eintreten erfreut.

22.09.2015 | 14:30

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen wären Swiss Finish pur. Weder die OECD-Staaten noch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes («Global Forum») verlangen solche unilaterale und freiwillige Zurverfügungstellung von Informationen. Im Gegenteil, sie wollen den Austausch an einen Standard festmachen. Die Schweiz hätte mit dieser überschiessenden Regelung einen Sonderweg einschlagen und sich unnötigerweise einen Wettbewerbs- und Standortnachteil verschaffen. Die Anpassungen am Geldwäschereigesetz sind auch noch unnötig. Es wurden bereits zahlreiche Massnahmen getroffen, um den Schweizer Finanzplatz unter den Spitzenreitern in Sachen Integrität und Steuerkonformität weltweit zu positionieren. Deshalb hat der Nationalrat das AIA Rahmenabkommen angenommen.

Der sgv bekennt sich zum integren Finanzplatz Schweiz. Regulatorische Alleingänge und Swiss Finish lehnt der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft aber entschieden ab.

Weitere Auskünfte

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Hans-Ulrich Bigler

Direktor

Henrique Schneider

Im Mandatsverhältnis für den sgv tätig

Dokumente zum Herunterladen

20150922_mm_aia_geldwaescherei_de.pdf
Medienmitteilung «Geldwäschereigesetz: sgv erfreut über nicht-Eintreten»