Tabakwerbung, welche sich an Minderjährige richtet, ist bereits heute verboten. Der Tabakkonsum sinkt seit Jahren und ist auch bei den Jugendlichen, gemäss gestern vom Bundesamt für Gesundheit BAG veröffentlichten Zahlen, auf Rekordtiefe gesunken. Aus diesen Gründen erachten der sgv und die AWMP jede weitere Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit als sinnlose und unverhältnismässige Bevormundung mündiger Bürgerinnen und Bürger.
Der sgv und die AWMP lehnen alle zusätzlichen Werbe- und Kommunikationseinschränkungen vehement ab. Mit Ausnahme eines Abgabeverbots an Minderjährige, welches wir befürworten, besteht überhaupt kein Handlungsbedarf. Werbung muss und soll in einer liberalen Gesellschaft als Informations- und Entscheidungshilfe für die Konsumentinnen und Konsumenten ihren Platz haben.