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sgv fasst Parolen zu den Altersvorsorgevorlagen und dem Nationalstrassenausbau

25.10.2023 | 16:30

Die Gewerbekammer, das Parlament des Schweizerischen Gewerbe­ver­bandes sgv, hat einstimmig die Ja-Parole zum Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen gefasst. Zur 13. AHV-Rente hat die Kammer die Nein-Parole gefasst, während die Renteninitiative von den Kammermitgliedern befür­wortet wird. Bei der BVG-Reform hat die Kammer nach einer kontroversen Diskussion die Ja-Parole beschlossen.

Die Nationalstrassen sind ein wichtiger Pfeiler der Verkehrserschliesssung der Schweiz. Für den Gütertransport sind sie systemrelevant. 63 Prozent des Gütertransports wird auf den Strassen abgewickelt, davon ¾ auf den Nationalstrassen. Das Netz stösst bereits heute an seine Grenzen. 2022 wurden knapp 40'000 Staustunden verzeichnet. Ohne Ausbau wird sich die Situation weiter verschlimmern, da die Mobilitätsnachfrage wächst. Bis 2050 wird mit einem Zuwachs von 11 Prozent im Personen- und 31 Prozent im Güterverkehr gerechnet. Vor diesem Hintergrund hat die Kammer einstimmig die Ja-Parole gefasst.

Die Forderungen der Initiative für die 13. Altersrente stehen in klarem Widerspruch zur Strategie des sgv, die verlangt, dass ein weiterer Ausbau der Leistungen des Sozialstaats zu verhindern ist. Dieser AHV-Ausbau im Giesskannenprinzip führt zu einer massiven Mehrbelastung der Steuer- und Beitragszahler. Die Volksinitiative ist zudem unnötig. In der Schweiz gibt es keine generelle Altersarmut. Das Gros der Schweizer Altersrentner verfügt über ausreichend grosse Einnahmen, um ihre materiellen Bedürfnisse abdecken zu können.

Die Renteninitiative wird vom sgv befürwortet. Sie trägt zur Entlastung der AHV-Finanzen bei. Spätestens 2029 wird die AHV ein negatives Umlageergebnis verzeichnen. Auch die Staatsfinanzen können entlastet werden. Die Umsetzung der Renteninitiative senkt die Ausgaben der AHV und verringert damit auch den AHV-Bundesbeitrag. Zudem dürften Bund, Kantone und Gemeinden aufgrund der verlängerten Lebensarbeitszeit mit substanziell höheren Steuereinnahmen rechnen.

Die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes reduziert die systemfremde Umverteilung in der beruflichen Vorsorge und entlastet die Vorsorgeeinrichtungen. Der seit zwanzig Jahren andauernde Reformstau kann endlich überwunden werden. Für die Betriebe lässt sich das Risiko, Sanierungsbeiträge oder Sonderbeiträge zur Finanzierung des zu hohen Umwandlungssatzes bezahlen zu müssen, signifikant verringern. Auch lassen sich Teilzeitbeschäftigte und Erwerbstätige mit tiefen Einkommen stärker in die berufliche Vorsorge einbinden. Gegen die Vorlage sprechen die hohen Mehrkosten, die vor allem Betriebe in Niedriglohnbereich sowie mit vielen Teilzeitbeschäftigen überproportional stark belasten. In einer Gesamtbetrachtung wird diese Mehrbelastung aber als verkraftbar beurteilt, was die Kammer dazu bewogen hat, die Ja-Parole zu empfehlen.

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