Eine Reform des Schweizerischen Aktienrechtes ist grundsätzlich nicht notwendig. Die Regeln, die wegen der Minder-Initiative angepasst wurden, traten schon in Kraft. Das Gesetz nun über die Erfordernisse der Initiative hinaus anzupassen, ist unnötig. Daneben wurden weitere kostspielige Zusatzregulierungen erfunden: Die Vorschriften zum Rohstoffsektor sind undifferenziert und beliebig erweiterbar. Die neuen Vorschriften an den Verwaltungsrat vermischen seine Kompetenzen und die operative Führung der Gesellschaft.
Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft tritt der sgv für ein unkompliziertes, KMU-kompatibles Aktienrecht ein. Ein liberales und einfaches Regelwerk ist ein wichtiger Standortfaktor der Schweiz. Und muss beibehalten werden.