Neu sollen Krankentaggeld- und Unfalltaggelder der AHV-Beitragspflicht unterstellt werden, obwohl sie heute ausdrücklich ausgenommen sind. Für die Unternehmen bedeutet dies zusätzliche und beträchtliche Kosten auf Lohnbestandteilen, die bislang nicht der AHV unterstanden – ein spürbarer Anstieg der Arbeitskosten, gerade für kleinere Betriebe, die schon heute Mühe haben, die Taggeld-versicherung zu finanzieren. Gleichzeitig will der Bundesrat bestimmte Dividenden als Lohn umqualifizieren, was einen direkten Eingriff in die üblichen Strukturen von Familienunternehmen darstellt, die Dividenden als normale Vergütung des unternehmerischen Risikos und zur Stärkung der Eigenmittel einsetzen. Auch Selbständigerwerbende sollen höhere Beiträge leisten, obwohl sie die wirtschaftlichen Risiken bereits vollständig allein tragen.
Massnahmen mit Symbolcharakter ohne Wirkung
Die angekündigten Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter bleiben rein symbolisch und ohne echte Wirkung angesichts der demografischen Entwicklung. Sie können nicht darüber hinwegtäuschen, dass jede strukturelle Reform fehlt. Zudem ist klar, dass die Unternehmen neben diesen neuen Abgaben auch noch die zusätzlichen Finanzierungen für die 13. AHV-Rente tragen müssen. Auch ignoriert der Bundesrat den Auftrag des Ständerates, eine unabhängige Expetengruppe einzusetzen, wie es Mitte Ständerat Fabio Regazzi, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, in einem Postulat im Juni 2025 gefordert hat und das überwiesen wurde (» Link Website Parlament). Genau deshalb braucht es dringend eine kohärente Gesamtsicht.
Der sgv fordert eine mutige, umfassende Reform der AHV, die endlich auch die Frage der Lebensarbeitszeit angeht und die Fehlentwicklung stoppt, immer neue Kosten auf KMU, Selbständigerwerbende und Familienbetriebe abzuwälzen.